Regeln

HAUSORDNUNG

1. Das Einstellen von Fahrrädern, Krafträdern einschl. Kleinstkrafträdern (Mopeds und dgl.) ist in den zur Alleinbenützung gemieteten Haupt- und Nebenräumen nicht gestattet.

2. Das Trocknen von Wäsche in den Innenräumen ist nicht gestattet.

3. Abfälle und Gegenstände, die geeignet sind, eine Verstopfung herbeizuführen, dürfen nicht ins WC geworfen werden.

4. Die Badeeinrichtung darf nur zu Badezwecken benützt werden. Medizinalbäder mit irgendeinem Zusatz von Säure, Salz, Moorerde usw. sind nicht gestattet.

5. Rundfunk- und Fernsehlautsprecher dürfen nur in geschlossenen Räumen und mit Zimmerlautstärke betrieben werden. Das Anbringen von Außenantennen ist nicht gestattet.

6. Alle belästigenden Geräusche, insbesondere Türenzuwerfen und störendes Treppenlaufen im Hinblick auf Ruhe und gegenseitige Rücksicht sind zu vermeiden.

7. Explosiv- und feuergefährliche Stoffe dürfen in die Mieträume und auf das ganze Grundstück nicht eingebracht werden.

8. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet

9. Den Anordnungen der Hausverwaltung ist Folge zu leisten.